Jeder der vor 04.1965 geboren wurde darf 25 Km/h unter 50 ccm ohne Prüfbescheinigung oder Führerschein fahren
Ab 15 Jahre sind alle Vespa 50 und APE 50 fahrbar
- Mofa Prüfbescheinigung unter 50 ccm / maximal 25 km/h alle Fahrzeugklassen M
Ab 16 Jahre sind alle Vespa 50 und 125 ccm sowie APE fahrbar
- Führerschein AM bis 50 ccm / 4 KW / 45 Km/h sowie 3 rädrige Kraftfahrzeuge
- Führerschein A1 bis 125 ccm / 11 KW sowie 3 rädrige Kraftfahrzeuge bis 15 KW
- Führerschein T Zugmaschinen bis 40 km/h
Ab 18 Jahre sind alle Vespa 50, 125, 300 und APE fahrbar
- Führerschein T Zugmaschinen bis 60 km/h
- Führerschein A2 bis 35 KW bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt
Ab 20 / 21 / 24 Jahre alle Krafträder Achtung Stufenführerschein
- Abhängig vom Direkteinstieg oder bereits bestehenden Führerscheinklassen
Mit Autoführerschein Vespa 50 und 125
- 50 ccm bis 45 km/h immer im Autoführerschein enthalten
- 125 ccm, wenn vor 04.1980 oder Erweiterung des Führerschein B um Klasse B196, Mindestalter 25 Jahre und 5 Jahre Fahrerfahrung.